Die Auszeichnung geht ausschliesslich an Absolventen der Höheren Fachprüfung, die:
- eine der drei besten Gesamtnoten des Prüfungsjahrgangs erreicht haben
- eine Mindestnote von 5,0 vorweisen können
Die Auszeichnung erfolgt ohne Bewerbung. Die Berechtigung ergibt sich unmittelbar aus dem Prüfungsresultat, das die Prüfungskommission an die Stiftung übermittelt.