Was gefördert wird

Beiträge für die branchenbezogene Weiterbildung

Die Stiftung unterstützt Weiterbildungen, die unmittelbar der Fleischwirtschaft dienen. Die Form richtet sich nach der gewählten Ausbildung – zinsfrei, zweckgebunden, semesterweise ausgezahlt.

Ausbildungsbeiträge

Finanzielle Unterstützung während der regulären Dauer einer branchenbezogenen Weiterbildung in der Schweizer Fleischwirtschaft.

Stipendien

Beiträge für Berufsangehörige, die sich auf einem bestimmten Gebiet spezialisieren oder eine Grundausbildung vertiefen wollen.

In- und Ausland

Unterstützt werden auch Ausbildungen ausserhalb des Wohnorts oder im Ausland – wenn die Weiterbildung branchenbezogen ist.

Teilbeiträge

Beiträge können auch nur für einen bestimmten Zeitabschnitt einer Weiterbildung gesprochen werden, wenn andere Institutionen einen Teil tragen.


Vier Voraussetzungen

Wer gefördert wird

Die Stiftung richtet ihre Beiträge an Personen, die die Fleischwirtschaft als Beruf gewählt haben und ihre fachliche Qualifikation gezielt weiterentwickeln wollen.

Berufszugehörigkeit zur Fleischwirtschaft

Der Bewerber ist in einem Beruf der Fleischwirtschaft tätig oder strebt eine Qualifikation in diesem Bereich an.

Schweizer Bürger oder in der Schweiz tätig

Gefördert werden Schweizer Bürger sowie Ausländer, die in der Schweiz berufstätig sind.

Nachgewiesene Eignung

Die Eignung gilt in der Regel als nachgewiesen, wenn die Aufnahmebedingungen der gewählten Institution oder deren Promotionsempfehlungen erfüllt sind.

Keine vollständige Drittfinanzierung

Beiträge werden nur gewährt, wenn nicht andere Institutionen bereits für die gesamten Ausbildungskosten aufkommen.


Im Detail

Rahmenbedingungen

Die Richtlinien wurden vom Stiftungsrat am 6. Juli 2018 genehmigt. Sie gelten für alle Gesuche um Ausbildungsbeiträge.

Grundsatz der Förderung

Die Stiftung kann Berufsangehörige, die ihre Weiterbildung gezielt vorantreiben wollen, durch Ausbildungsbeiträge fördern. Die Beiträge sind ausschliesslich der branchenbezogenen Weiterbildung in der Fleischwirtschaft vorbehalten. Eine Rechtsanspruch auf einen Beitrag besteht nicht.

Voraussetzungen für eine Unterstützung

Ausbildungsbeiträge können gewährt werden an Schweizer Bürger sowie an Ausländer, die in der Schweiz berufstätig sind. Der Bewerber muss sich für die gewählte Weiterbildung eignen. Die Eignung gilt in der Regel als nachgewiesen, wenn die Aufnahmebedingungen für die entsprechende Institution beziehungsweise die Promotionsempfehlungen erfüllt sind.

Dauer und Auszahlung

Ausbildungsbeiträge werden nur während der üblichen Dauer der ursprünglich gewählten Weiterbildung gewährt. Sie können auch nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gesprochen werden. Der Entscheid des Stiftungsrates und die Auszahlung erfolgen pro Ausbildungssemester oder pro Ausbildungsjahr.

Zusammenspiel mit anderen Institutionen

Die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine anderen Institutionen für die Übernahme der gesamten Ausbildungskosten aufkommen. Eine Teilfinanzierung durch Dritte schliesst eine Unterstützung durch die Stiftung nicht aus.

Rückerstattung

Die Ausbildungsbeiträge sind zinsfrei und müssen in der Regel nicht zurückerstattet werden. Bei Abbruch oder wesentlicher Änderung der Weiterbildung behält sich der Stiftungsrat eine Neubeurteilung vor.

Gesuchstellung

Die Gesuchstellung erfolgt mit dem dafür vorgesehenen Formular. Der Bewerber stellt das Gesuch persönlich. Der Stiftungsrat ist berechtigt, weitere Informationen über den Bewerber einzuholen.


Ausbildungsstätten

Institutionen, die das Handwerk tragen

Eine Auswahl von Schulen und Hochschulen, an denen Weiterbildungen in der Fleischwirtschaft absolviert werden können. Die Links führen direkt zur jeweiligen Institution.

Wer sich im Beruf weiterbringen will, soll es können. Die Stiftung unterstützt Berufsangehörige der Fleischwirtschaft mit finanziellen Beiträgen.

Beabsichtigen Sie eine Weiterbildung – z.B. Berufsprüfung, SIU Fachmann Unternehmensführung, Meisterprüfung, Fleischtechnologie – aber Ihre finanziellen Möglichkeiten sind ungenügend?

Vielleicht können wir Ihnen mit einem Beitrag helfen, Ihren Wunsch nach der branchenbezogenen Weiterbildung dennoch zu realisieren.

Interessiert? Schicken Sie uns Ihren Antrag. Der Stiftungsrat wird ihn zügig behandeln.

Kontaktadresse

Peter Kofmel
Leiter Geschäftsstelle der
Hermann Herzer Stiftung
E-Mail: peter.kofmel.pk@bluewin.ch
Mobile +41 79 354 72 73

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Ausbildungsbeiträge Formular
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Unterlagen