Grundsatz der Förderung
Die Stiftung kann Berufsangehörige, die ihre Weiterbildung gezielt vorantreiben wollen, durch Ausbildungsbeiträge fördern. Die Beiträge sind ausschliesslich der branchenbezogenen Weiterbildung in der Fleischwirtschaft vorbehalten. Eine Rechtsanspruch auf einen Beitrag besteht nicht.
Voraussetzungen für eine Unterstützung
Ausbildungsbeiträge können gewährt werden an Schweizer Bürger sowie an Ausländer, die in der Schweiz berufstätig sind. Der Bewerber muss sich für die gewählte Weiterbildung eignen. Die Eignung gilt in der Regel als nachgewiesen, wenn die Aufnahmebedingungen für die entsprechende Institution beziehungsweise die Promotionsempfehlungen erfüllt sind.
Dauer und Auszahlung
Ausbildungsbeiträge werden nur während der üblichen Dauer der ursprünglich gewählten Weiterbildung gewährt. Sie können auch nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gesprochen werden. Der Entscheid des Stiftungsrates und die Auszahlung erfolgen pro Ausbildungssemester oder pro Ausbildungsjahr.
Zusammenspiel mit anderen Institutionen
Die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine anderen Institutionen für die Übernahme der gesamten Ausbildungskosten aufkommen. Eine Teilfinanzierung durch Dritte schliesst eine Unterstützung durch die Stiftung nicht aus.
Rückerstattung
Die Ausbildungsbeiträge sind zinsfrei und müssen in der Regel nicht zurückerstattet werden. Bei Abbruch oder wesentlicher Änderung der Weiterbildung behält sich der Stiftungsrat eine Neubeurteilung vor.
Gesuchstellung
Die Gesuchstellung erfolgt mit dem dafür vorgesehenen Formular. Der Bewerber stellt das Gesuch persönlich. Der Stiftungsrat ist berechtigt, weitere Informationen über den Bewerber einzuholen.